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| Übungsleiterpauschale | |
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Das Land Sachsen-Anhalt hat per Runderlass
die von den Laienmusikverbänden und dem Landesmusikrat vorgeschlagenen
"Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung und Entwicklung
der musikalischen Übungsleitung in Ensembles der vokalen und instrumentalen
Laienmusik im Land Sachsen-Anhalt" in Kraft gesetzt. Parallel dazu wurde
dem Landesmusikrat das Recht übertragen, an Landes Statt das Geld auszureichen,
das bis zu 300,- € je Antragsteller betragen kann, insofern durch
diesen die folgenden, grob umrissenen Bedingungen erfüllt werden: Landesmusikrat Sachsen-Anhalt zu stellen. Antragsformulare können beim Landesmusikrat unter Angabe des Ensemblenamens und der Geschäftsadresse abgefordert [Kontaktformular] oder hier heruntergeladen werden [Antragsformular]. Bereits geförderte Ensembles erhalten Antragsunterlagen für Folgejahre automatisch zugesandt. Über die Zuerkennung der Förderung entscheiden die zuständigen Fachausschüsse beim Landesmusikrat. |
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Qualifizierung der Ensembleleiter
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Zur Qualifizierung der Ensembleleiter führt der Landesmusikrat
in Zusammenarbeit mit den Fachverbänden Lehrgänge durch.
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