Landesmusikrat Sachsen-Anhalt Verein Land Sachsen-Anhalt Jugendmusikfest
 
Übungsleiterpauschale

Das Land Sachsen-Anhalt hat per Runderlass die von den Laienmusikverbänden und dem Landesmusikrat vorgeschlagenen "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung und Entwicklung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles der vokalen und instrumentalen Laienmusik im Land Sachsen-Anhalt" in Kraft gesetzt. Parallel dazu wurde dem Landesmusikrat das Recht übertragen, an Landes Statt das Geld auszureichen, das bis zu 300,- € je Antragsteller betragen kann, insofern durch diesen die folgenden, grob umrissenen Bedingungen erfüllt werden:
Antragsberechtigt sind alle kontinuierlich arbeitenden Ensembles der Laienmusik, die von einem Leiter mit nachgewiesener fachlicher Qualifikation (im allgemeinen die Stufe C2 bzw. andere gleichgestellte Qualifikationen) geführt werden. Ausgenommen sind Schul-, Musikschul- und Kirchenensembles, die von Hauptamtlichen geleitet werden. Weiter gelten alle anderen in der o. g. "Richtlinie..." angeführten Bedingungen. Die vom Landesmusikrat ausgereichte Förderung ist dabei in den Honorarfonds des Antragstellers einzugliedern.
Anträge sind formgebunden bis zum 30. Oktober jeden Jahres an den

Landesmusikrat Sachsen-Anhalt
Kennwort "Übungsleitung"
Kleine Ulrichstr. 37
06108 Halle

zu stellen. Antragsformulare können beim Landesmusikrat unter Angabe des Ensemblenamens und der Geschäftsadresse abgefordert [Kontaktformular] oder hier heruntergeladen werden [Antragsformular]. Bereits geförderte Ensembles erhalten Antragsunterlagen für Folgejahre automatisch zugesandt. Über die Zuerkennung der Förderung entscheiden die zuständigen Fachausschüsse beim Landesmusikrat.

Qualifizierung der Ensembleleiter
Zur Qualifizierung der Ensembleleiter führt der Landesmusikrat in Zusammenarbeit mit den Fachverbänden Lehrgänge durch.
zurück