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Das oberste beschließende Organ ist die Mitgliederversammlung.
Sie konstituiert sich aus den Fachorganisationen und -institutionen und
den Einzelmitgliedern. Die Ehrenmitglieder und Vertreter von Landes- und
Kommunalbehörden können mit beratender Stimme an der Arbeit des Landesmusikrates
teilnehmen.
Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte das aus 9 Persönlichkeiten
bestehende Präsidium, das für die Umsetzung der beschlossenen Aufgaben
Sorge und Verantwortung trägt. Zur Erfüllung übergeordneter Fachaufgaben
werden Ausschüsse eingerichtet, in denen die Fachverbände ihre Kompetenzen
einbringen und die dem Präsidium zugeordnet sind. Die Einrichtungen und
Förderprojekte des Landesmusikrates werden von Leitungsgremien geführt.
In ihnen arbeiten gleichberechtigt die gewählten Vertreter der Ensembles
und der Ausschüsse an der Lösung anstehender Fragen.
Der vom Präsidium bestellte Geschäftsführer leitet die Verwaltung des
Landesmusikrates und seiner Einrichtungen und ist besonderer Vertreter
nach § 30 BGB. [Grafik]
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