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Das Land Sachsen-Anhalt gewährt seit 1998 Zuschüsse
zur qualifizierten musikalischen Übungsleitung von Laienchören
und -ensembles. Sie dienen dem Ziel, die laienmusikalische Infrastruktur
zu fördern.
Die Förderung muss mit einem Formular beantragt werden. Antragsberechtigt
sind Chöre und Ensembles aus Sachsen-Anhalt. Es gelten Mindestanforderungen
an die Anzahl der Ensemblemitglieder und die Qualifikation der Ensembleleiter
(in der Richtlinie spezifiziert).
Zu einem vollständigen Antrag gehören:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Unterschriftsliste aller Ensemblemitglieder im Original
- Nachweis der Teilnahme am öffentlichen Musikleben (Tätigkeitsbericht)
- Qualifikationsnachweise des künstlerischen Leiters (bei Erstantrag
und Leiterwechsel)
Die Landesausschüsse Chor- bzw. Orchesterarbeit
beim Landesmusikrat befinden über die Anträge.
Förderanträge können für das Folgejahr gestellt werden
sind bis zum 30.10. des laufenden Jahres einzureichen.
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