Landesmusikrat Sachsen-Anhalt
Wissenswertes über den LandesmusikratAnkündigungen, Termine, NeuigkeitenVerweise auf andere Webseiten
Stand vom 28.07.10
Förderung der musikalischen Übungsleitung
 

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt seit 1998 Zuschüsse zur qualifizierten musikalischen Übungsleitung von Laienchören und -ensembles. Sie dienen dem Ziel, die laienmusikalische Infrastruktur zu fördern.
Die Förderung muss mit einem Formular beantragt werden. Antragsberechtigt sind Chöre und Ensembles aus Sachsen-Anhalt. Es gelten Mindestanforderungen an die Anzahl der Ensemblemitglieder und die Qualifikation der Ensembleleiter (in der Richtlinie spezifiziert).

Zu einem vollständigen Antrag gehören:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Unterschriftsliste aller Ensemblemitglieder im Original
  • Nachweis der Teilnahme am öffentlichen Musikleben (Tätigkeitsbericht)
  • Qualifikationsnachweise des künstlerischen Leiters (bei Erstantrag und Leiterwechsel)

Die Landesausschüsse Chor- bzw. Orchesterarbeit beim Landesmusikrat befinden über die Anträge.
Förderanträge können für das Folgejahr gestellt werden sind bis zum 30.10. des laufenden Jahres einzureichen.

Übungsleiterpauschale 2010
Die Anträge auf Zahlung der "Übungsleiterpauschale" 2010 sind von den zuständigen Landesausschüssen Chor- bzw. Orchesterarbeit bearbeitet worden.
Die Verträge 2010 und die Anträge für 2011 sind versendet worden.
Die Einsendefrist für die Anträge 2010 endet am 30.10.2010.
 
Formulare zum Herunterladen
Antragsformular für das Jahr 2011
Richtlinie des Kultusministeriums
Unterschriftsliste
 
Impressum