Landesmusikrat Sachsen-Anhalt
 
Aufnahmebedingungen

Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist ein bestandenes Vorsingen in Form eines Beratungssingens, für das du ein einfaches Volkslied vorbereiten solltest. Die endgültige Entscheidung über eine Aufnahme in den Landesjugendchor wird am Ende der ersten sogenannten "Schnupperarbeitsphase" fallen, wo wir in einer netten Umgebung und in lockerer Atmosphäre herausfinden können, ob sich deine Stimme in den Klangkörper einfügt. Wir erwarten von dir Chorerfahrung, gute stimmliche Voraussetzungen, grundlegende Fähigkeiten im Vom-Blatt-Singen sowie gutes Gehör und Rhythmusgefühl. Vor jeder Arbeitsphase werden die Noten verschickt, die von den Chormitgliedern vorstudiert werden müssen, um eine effektive Probenphase zu gewährleisten. Bei Interesse fordere bitte hier die Bewerbungsunterlagen an. Du erhältst dann gleichzeitig die Termine für das nächste Vorsingen.

 
Nächstes Vorsingen: November 2009 in Halle
Termin: 16. November 2009, 17:00 Uhr
Evangelische Hochschule für Kirchenmusik Halle
Kl. Ulrichstr. 35, 06108 Halle
Auf einen Blick: Mitglied im Landesjugendchor werden
Ausführliche Informationen: So geht's
 
Anmeldung zur 40. Arbeitsphase (nur für Chormitglieder: Anmeldeformular)
Antragsformular für Fahrtkostenerstattung
 
Hinweise und Bedingungen für die Anmeldung und Teilnahme
  1. Der Landesjugendchor Sachsen-Anhalt ist eine Maßnahme der musikalischen Begabtenförderung des Landesmusikrates Sachsen-Anhalt im Auftrag des Landes.
  2. Wer das Vorsingen besteht, ist Mitglied des Landesjugendchores Sachsen-Anhalt und kann zur nächsten Arbeitsphase eingeladen werden. Teilnehmer am Vorsingen, die den Anforderungen noch nicht oder nicht gewachsen sind, können auf die Warteliste gesetzt, zu einem nochmaligen Vorsingen eingeladen oder abgelehnt werden. Ein Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft im Landesjugendchor ist ausgeschlossen.
  3. Jedes Chormitglied meldet sich zur Teilnahme an einer Arbeitsphase gesondert an.
  4. Das Chormitglied ist verpflichtet, an allen Proben, Konzerten resp. Tourneen der Arbeitsphase, zu der es sich angemeldet hat, uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. Beurlaubungen vom Proben- und Konzertdienst sind bei der Chorleitung zu beantragen. Für die An- und Abreise zum und vom Probenort sind die Chormitglieder selbst verantwortlich.
  5. Die Kosten der Teilnehmer an der Arbeitsphase für Ausbildung, Kost und Logis trägt der Landesmusikrat Sachsen-Anhalt. Die Teilnehmer entrichten einen Teilnehmerbeitrag in einer vorab ausgeschriebenen Höhe.
  6. Konzertreisen ins Ausland werden gesondert geplant und finanziert.
  7. Der Teilnehmerbeitrag kann in sozial begründeten Fällen auf Antrag ermäßigt werden. Auf Antrag können innerhalb des dem Landesmusikrat zur Verfügung stehenden Budgets Reisekosten bezuschusst werden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
 
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