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| Aufnahmebedingungen |
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Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist ein bestandenes
Vorsingen in Form eines Beratungssingens, für das du ein einfaches Volkslied
vorbereiten solltest. Die endgültige Entscheidung über eine Aufnahme in
den Landesjugendchor wird am Ende der ersten sogenannten "Schnupperarbeitsphase"
fallen, wo wir in einer netten Umgebung und in lockerer Atmosphäre herausfinden
können, ob sich deine Stimme in den Klangkörper einfügt. Wir erwarten
von dir Chorerfahrung, gute stimmliche Voraussetzungen, grundlegende Fähigkeiten
im Vom-Blatt-Singen sowie gutes Gehör und Rhythmusgefühl. Vor jeder Arbeitsphase
werden die Noten verschickt, die von den Chormitgliedern vorstudiert werden
müssen, um eine effektive Probenphase zu gewährleisten. Bei Interesse
fordere bitte hier die Bewerbungsunterlagen
an. Du erhältst dann gleichzeitig die Termine für das nächste Vorsingen.
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| Nächstes Vorsingen: November 2009 in Halle |
Termin: 16. November 2009, 17:00 Uhr
Evangelische Hochschule für Kirchenmusik Halle
Kl. Ulrichstr. 35, 06108 Halle |
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| Anmeldung zur 40. Arbeitsphase (nur für Chormitglieder: Anmeldeformular) |
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| Hinweise und Bedingungen für die Anmeldung und Teilnahme |
- Der Landesjugendchor Sachsen-Anhalt ist eine Maßnahme der musikalischen
Begabtenförderung des Landesmusikrates Sachsen-Anhalt im Auftrag des
Landes.
- Wer das Vorsingen besteht, ist Mitglied des Landesjugendchores Sachsen-Anhalt
und kann zur nächsten Arbeitsphase eingeladen werden. Teilnehmer am
Vorsingen, die den Anforderungen noch nicht oder nicht gewachsen sind,
können auf die Warteliste gesetzt, zu einem nochmaligen Vorsingen eingeladen
oder abgelehnt werden. Ein Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft im Landesjugendchor
ist ausgeschlossen.
- Jedes Chormitglied meldet sich zur Teilnahme an einer Arbeitsphase
gesondert an.
- Das Chormitglied ist verpflichtet, an allen Proben, Konzerten resp.
Tourneen der Arbeitsphase, zu der es sich angemeldet hat, uneingeschränkt
zur Verfügung zu stehen. Beurlaubungen vom Proben- und Konzertdienst
sind bei der Chorleitung zu beantragen. Für die An- und Abreise zum
und vom Probenort sind die Chormitglieder selbst verantwortlich.
- Die Kosten der Teilnehmer an der Arbeitsphase für Ausbildung, Kost
und Logis trägt der Landesmusikrat Sachsen-Anhalt. Die Teilnehmer entrichten
einen Teilnehmerbeitrag in einer vorab ausgeschriebenen Höhe.
- Konzertreisen ins Ausland werden gesondert geplant und finanziert.
- Der Teilnehmerbeitrag kann in sozial begründeten Fällen auf Antrag
ermäßigt werden. Auf Antrag können innerhalb des dem Landesmusikrat
zur Verfügung stehenden Budgets Reisekosten bezuschusst werden. Ein
Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
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